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FDP Niestetal

Die neue Kraft

FDP Niestetal: Sachlichkeit für den Entwurf des Sparpaketes

Argumentation „Sparpaket“ 1

Grundsätzlich

Für das Jahr 2011 sieht das Sparpaket 11,2 Mrd. Euro Einsparungen vor, davon entfallen 3 Mrd. auf den Sozialbereich. Durch Subventionsabbau und andere Maßnahmen wird die Wirtschaft mit 5,3 Mrd. Euro beteiligt. Der Staat spart bei sich selbst 2,3 Mrd. Euro.

Durch Sonstiges, wie etwa den Aufschub des Baus des Berliner Stadtschlosses, werden weitere 0,6 Mrd. eingespart. Für das Jahr 2011 beträgt die Quote des Bereichs Arbeit und Soziales an allen Einsparungen also 27 %.

Zum Vergleich: Die Ausgaben, die der Bund jährlich für den Bereich Arbeit und Soziales aufwendet, machen ungefähr die Hälfte aller seiner Ausgaben aus.

Arbeit und Soziales werden folglich deutlich weniger belastet, als es der Größe des Haushaltspostens entsprechen würde.

Bis ins Jahr 2014 steigt die Beteiligungsquote des Bereichs Arbeit und Soziales zwar an, erreicht aber nie ihren tatsächlichen Stellenwert.

Das Sparpaket ist also ausgewogen.

Im Besonderen
Im Bereich Arbeit und Soziales kommt es zu folgenden Einsparungen:

o Effizienzsteigerung Arbeitsvermittlung / Umwandlung von Pflicht- zu Ermessensleistungen

§ Die arbeitsmarktpolitischen Instrumente sind inzwischen unüberschaubar geworden, um hier einen möglichst treffsicheren und individuellen Einsatz zu ermöglichen; es sollte von den Betreuern vor Ort entschieden werden
können, was Sinn hat und was nicht.

§ Manches hat auch überhaupt keinen Sinn: Niemand braucht z. B. einen fortgesetzten Rechtsanspruch auf einen Gründungszuschuss, wenn er schon mehrmals erfolglos versucht hat, ein Unternehmen aufzubauen.

§ Der Instrumentenkasten muss verkleinert und gleichzeitig verbessert werden. Außerdem werden durch besser ausgebildete Vermittler und durch einen besseren Betreuungsschlüssel die lang-fristigen Kosten sinken.

§ Schließlich hat die schwarz-gelbe Bundesregierung schon wesentliche Verbesserungen im Rahmen des ALG II vorgenommen: zum einen die Verbesserung des Schonvermögens, zum anderen die Besserstellung der Ferienjobs von Schülern.

§ Darüber hinaus strebt die FDP die Verbesserung der Hinzuverdienstmöglichkeiten beim ALG II, die Pauschalierung der Unterkunftskosten und eine personalpolitische Konzentration der BA auf die
Vermittlung an – Maßnahmen, die mittelfristig zu geringeren Kosten führen.

Eine Kürzung der Regelleistung kommt für die FDP nicht infrage.

§ Die Prognosen zur Entwicklung der Arbeitslosenzahlen in den kommenden
Monaten und Jahren sind deutlich besser, als wir vor Kurzem noch erwarten konnten. Daher werden wir künftig nicht so viele Mittel im Bereich Arbeit
und Soziales benötigen.

Argumentation „Sparpaket“ 2

o Wegfall befristeter Zuschlag beim Übergang von ALG zu ALG II

§ Wer nach dem Bezug des Arbeitslosengeldes das Arbeitslosengeld II erhält, erhält zwei Jahre lang einen befristeten Zuschlag. Der Zuschlag hat eine Höhe von maximal 160 Euro pro Person. Hinzu kann noch ein Zuschlag von 60 Euro pro Kind kommen. Dies widerspricht der Idee der Grundsicherung, das ALG II sichert die Existenz verlässlich ab.
Der Zuschlag hat weder eine sozialpolitische noch arbeitsmarktpolitische Begründung. Außerdem fällt somit die Ungerechtigkeit weg, dass Selbstständige sofort alleine ALG II in Anspruch nehmen mussten, Arbeitnehmer hingegen den Zuschlag bekamen.

o Wegfall Zuschuss an Rentenversicherung bei ALG II

§ Das deutsche Rentenversicherungssystem beruht auf durch Arbeit erworbenen Ansprüchen, deswegen sollte der Zuschuss wegfallen, weil eben
keine Arbeit stattfindet. Außerdem stehen Kosten und Nutzen in keinem Verhältnis: Der Zuschuss bewahrt niemanden vor Altersarmut, dies kann nur
durch Beschäftigung geschehen. Pro Jahr erhalten ALG II-Bezieher eine Rentenanwartschaft von 2,19 Euro. 50 Jahre ALG II-Bezug ergeben auch nicht
mehr als 109,5 Euro Rente im Monat, das bringt den Betroffenen nichts und sie bleiben in der Grundsicherung.

o Wegfall Elterngeld bei ALG II / Reduktion Anteil Elterngeld

§ Elterngeld ist eine Entgeltersatzleistung, die es ermöglichen soll, für die Kinderbetreuung eine Auszeit von der Arbeit zu nehmen. Da ALG-II- Empfänger nicht arbeiten, hat die Auszahlung des Elterngelds hier keinen Sinn.

Außerdem wird die schwarz-gelbe Bundesregierung im Laufe des Jahres die Regelsätze neu organisieren, sodass Kinder einen Regelsatz erhalten werden, der dem tatsächlichen Existenzminimum entspricht und auch den Bildungsbedarf berücksichtigt – so kommt das Geld bei den Kindern an, wo
es auch hin soll.

Für ALG II-Bezieher, die zu ihrem Lohn noch aufstockende Leistungen erhalten, bleibt der Elterngeldanspruch weiterhin bestehen. Dies
ist systematisch richtig.

Bei Erwerbstätigen, die Elterngeld in Anspruch nehmen, werden künftig ab 1240 Euro Nettoeinkommen jedoch auch nur
noch 65 % statt 67 % ersetzt.

o Wegfall Heizkostenzuschuss bei Wohngeld

§ Der Heizkostenzuschuss beim Wohngeld ist eingeführt worden, um den damaligen Höchststand der Energiepreise abzufedern. Da seither die
Energiepreise deutlich gesunken sind, ist die Begründung für den Heizkostenzuschuss weggefallen. Der Heizkostenzuschuss belief sich auf ungefähr 50 Euro pro Monat."


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